AGB's



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Hunde:

Die Hunde müssen geimpft, entwurmt und gechipt sein. Kranke oder verletzte Hunde dürfen die Kurse nicht besuchen.

Versicherung:

Wer in der Schweiz einen Hund hält muss gemäss Hundegesetz eine Haftplichtversicherung mit einer Decksumme von mindestens 1 Mio. Schweizer Franken abschliessen. In der normalen Privathaftpflicht-Versicherung ist der Hund miteingeschlossen. In der Regel sind alle Hunderassen versichert. Einzelne Versicherungen haben jedoch seit Sommer 2008 sogenannte "Kampfhunde" von der Deckung ausgeschlossen.

Die Kursteilnehmer müssen für die Schäden, die ihre Hunde während eines Kurses verursachen aufkommen.

Kurskosten:

Für folgende Kurse können 5 Lektionen- oder 10 Lektionen-Abos gelöst werden. Diese sind im voraus zu bezahlen:

Jugend und Hund
Plauschgruppe
Sporthunde

Folgende Kurse werden pauschal abgerechnet. Diese Kosten sind ebenfalls im voraus zu bezahlen:

Junghundekurse
Erziehungskurse
Longierkurse
Mantrailkurse
Theoriekurse für Ersthundehalter

Folgende Kurse werden am Kurstag einzeln abgerechnet:

Welpenschule / Flegeli
Privatstunden

Abmeldungen:

IM VERHINDERUNGSFALL MUSS DIE ABMELDUNG SPAETESTENS 48 STUNDEN VOR KURSBEGINN ERFOLGEN. KRANKHEITSABSENZEN DES HUNDES ODER HUNDEFÜHRERS SOWIE NOTFÄLLE MÜSSEN DER KURSLEITUNG BIS 7.00H DES KURSTAGES TELEFONISCH, PER WHAT'S APP ODER SMS MITGETEILT WERDEN.

ANDERWEITIGE KURZFRISTIGE ABMELDUNGEN ODER FERNBLEIBEN DER ÜBUNGSSTUNDE WERDEN VERRECHNET.

DIE KURSKOSTEN WERDEN BEI NICHTANTRITT ODER ABBRUCH DES KURSES NICHT ZURÜCKERSTATTET. EINE RÜCKERSTATTUNG ERFOLGT NUR IM ZUSAMMENHANG MIT GESUNDHEITLICHEN PROBLEMEN DES HUNDES ODER HUNDEFÜHRERS - EIN ARZTZEUGNIS IST VORZUWEISEN!

Nichtantritt Welpenschule / Flegeligruppe nach offizieller Anmeldung:

DIE VEREINBARTEN 4 LEKTION SIND GESCHULDET UND WERDEN EINGEFORDERT


Duplikate Kursbescheinigungen:

sFr. 20.00